kostenfrei

Ausgabe Laubsäcke für Straßenlaub

Alle Anwohner, die aufgrund der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet sind, vor ihren Grundstücken Laub zu entfernen, erhalten kostenfreie Laubsäcke aus Papier.

Die Laubsäcke werden ab Montag, den 16. September 2024 an folgenden Stellen ausgegeben:

Bauhof der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
OT Hennickendorf
Bergstraße 6
15378 Rüdersdorf bei Berlin

Donnerstag Von 12:00 bis 14:30 Uhr

Rathaus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Bürgerbüro
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin

Monday09 From 09:00 to 12:00 From 13:00 to 17:00

Tuesday09 From 09:00 to 12:00 From 13:00 to 19:00

Wednesday09 From 09:00 to 12:00

Thursday09 From 09:00 to 12:00 From 13:00 to 17:00

Friday09 From 09:00 to 12:00

Gemeindebüro Lichtenow
OT Lichtenow
Dorfstraße 96
15345 Rüdersdorf bei Berlin

Dienstag Von 16:00 bis 18:00 Uhr

Gemeindezentrum Herzfelde
OT Herzfelde
Möllenstraße 32
15378 Rüdersdorf bei Berlin

Dienstag Von 09:00 bis 11:00 Uhr

Über die Laubsäcke der Gemeinde darf nur das Laub der Straßenbäume entsorgt werden. Dabei dürfen die Laubsäcke nicht schwerer als 20 kg sein.

Die Abholung der Laubsäcke erfolgt in allen Ortsteilen im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 3. Dezember 2024, jeweils dienstags.

Die Laubsäcke sind am Entsorgungstag bis 6 Uhr vor dem Grundstück bereitzustellen. Sollte vereinzelt und in Ausnahmefällen eine spätere Abholung notwendig sein (auch nach Weihnachten), so kann nach telefonischer Anmeldung eine Sonderabholung vereinbart werden.

Und wohin mit den Laub- und Gartenabfällen von meinem Grundstück?
Das auf Privatgrundstücken anfallende Laub und die anderen Gartenabfälle sind, soweit nicht selbst kompostierbar, dem vom Landkreis organisierten Entsorgungssystem zuzuführen. Nutzen Sie hierfür ihre Grüne Tonne oder die Laubsäcke der Entsorgungsbetriebe Märkisch-Oderland. In der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin können Sie die Laubsäcke unter anderem hier kaufen:


Hennickendorf: Getränke Hoffmann, Postfiliale
Herzfelde: Nahkauf, Star-Tankstelle, Abfallumschlagstation an der B1/5
Lichtenow: Gemeindebüro, Sprint Tankstelle
Rüdersdorf: Bürgerzentrum Brücke, Rathaus, Getränke Hoffmann

Weitere Informationen finden Sie auch auf: www.entsorgungsbetrieb-mol.de

Es ist nicht gestattet das Laub und Gartenabfälle vom eigenen Grundstück auf öffentlichen Straße oder Flächen zu entsorgen. Selbstverständlich ist es ebenfalls nicht gestattet Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen aufzubringen, um gegebenenfalls Unebenheiten zu verändern. Diese Stellen werden sich nach einsetzender Verrottung des Laubes, jedoch spätestens beim nächsten Regen, in Schlamm verwandeln. Diese Entsorgungen sind illegal und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus belasten diese „kostenfreien Entsorgungen" zusätzlich den Haushalt der Gemeinde.