Ab dem morgigen Donnerstag tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Neben der sogenannten 7-Tage-Inzidenz (also die Anzahl der Neuninfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Menschen) werden weitere Parameter zur Bewertung der aktuellen Gefahrenlage herangezoge:
- Landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Menschen),
- Sieben-Tage-Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Menschen),
- Anzahl der landesweit verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und deren Auslastung und
- Anzahl der gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpften Personen (landesweite Impfquote).
Als Leitwert gilt zukünftig die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Damit werden die Maßnahmen an die tatsächlichen Auslastung des Gesundheitsysstems angepasst.
Details zur Regelung können sowohl der Umgangsverordnung als auch der Pressemitteilung der Landesregierung entnommen werden.