Veränderungen in der Bestattungskultur stellten das Friedhofswesen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vor die Herausforderung, die teilweise jahrelang bestehenden Satzungsgrundlagen zu überdenken und diese an die aktuellen Tendenzen anzupassen.
Seit der Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2016 erfolgte die Anpassung bestehender Grabnutzungsverträge an die aktualisierten neuen Satzungen, beispielsweise im Bereich der jährlichen Bewirtschaftungsgebühren. Diese wurden nun in die Grabnutzungsgebühr integriert. Zukünftig erhält man keinen gesonderten Bescheid mehr über die zusätzliche Bewirtschaftungsgebühr. Die Gemeinde Rürdersdorf bei Berlin geht damit auf eine Forderung der Betroffenen ein. Die bisherige Verfahensweise führte allzuoft zu Irritationen.
Auf Basis der Gebührensatzung von 2004, die über die Übergangsregelung der Gebührensatzung vom Jahr 2016 weiterhin Gültigkeit beansprucht, hat die Gemeinde die Bewirtschaftungskosten für vor dem Jahr 2016 erworbene Nutzungsrechte als Gesamtgebühr festgesetzt.
Diese Festsetzung entspricht der Satzung aus dem Jahr 2004, die eine Erhebung der gesamten Gebühren mit Nutzungsbeginn vorsieht. Die Gemeinde hat sich entschlossen, diese Satzungsvorgabe umzusetzen und die ausstehenden Bewirtschaftungsgebühren für den gesamten Restzeitraum der Nutzung mit einem Bescheid festzusetzen. Die Höhe der Bewirtschaftungsgebühr wurde nach der ursprünglichen Satzung berechnet. Auf eine Anpassung (Erhöhung durch Kalkulation) wurde seitens der Gemeinde verzichtet.
Des Weiteren möchten wir darüber informieren, dass die von manchen Nutzerinnen und Nutzern erteilte Einzugsermächtigung für die jährliche Zahlung der Bewirtschaftungsgebühr für den Friedhof mit dem Gebührenbescheid über die Bewirtschaftungsgebühren erlischt und kein Einzug mehr erfolgt.