Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz lag an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 100. Damit tritt die sogenannte Bundesnotbremse im Landkreis Märkisch-Oderland außer Kraft und es kommt zu Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen. Bis auf Weiteres gelten u.a. folgende Lockerungen und Regeln, die sich aus der Eindämmungsverordnung des Landes ergeben:
- Kontakte sind weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren, es dürfen sich jedoch zwei Haushalte mit maximal 5 Personen treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
- Der Einzelhandel darf nach Terminvergabe öffnen, jedoch mit Maskenpflicht; eine vorherige Testung ist nicht notwendig.
- In folgenden Bereichen ist KEINE Terminvergabe notwendig:
- Grocery shops and beverage markets,
- agricultural direct marketers of food,
- Sales stands at weekly markets limited to the product ranges authorised for stationary retail under this ordinance,
- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
- Opticians and hearing aid acousticians,
- Dry cleaners and launderettes,
- Pet supplies trade and feed markets,
- Baufachmärkte,
- Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,
- Banken und Sparkassen,
- Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen,
- Tobacco trade,
- Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
- Abhol- und Lieferdienste.
- Körpernahe Dienstleistungen (Tattoo, Fuß- und Handpflege, etc.) dürfen mit beschränkten Besucherzahlen öffnen, auch hier ist die Maskenpflicht geboten.
- Friseurbesuche ohne Schnelltest, wenn eine Maske getragen wird.
- Museen und Bibliotheken dürfen für Besucher*innen mit Terminvereinbarung öffnen (die Bibliothek Rüdersdorf öffnet am 4. Mai 2021).
- Sport auf Außensportanlagen darf kontaktfrei mit 10 Erwachsenen oder 20 Kindern (bis 14 Jahre) in dokumentierten Gruppen erfolgen.
- Die nächtlichen Ausgangssperren sind aufgehoben.