Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen sämtliche Grundstücke im Land Brandenburg neu bewertet werden. Hierdurch wird die Abgabe einer Steuerklärung durch die jeweilige Eigentümer*innen notwendig und betrifft alle, die Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben.
- Grundstückseigentümer*innen werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert
- Grundstückseigentümer*innen müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER nutzen.
- Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümer*innen erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden.
- Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin abzugeben.
- Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo-Do von 9 bis 16 Uhr und Fr von 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung
- Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
- Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de)
- Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümer*innen zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren)