Regelungen zur Notbetreuung in Kita, Schule und Hort weiterhin gültig

Stand: 16. April 2020, 11:30 Uhr
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Auch über den 19. April 2020 hinaus bleiben Kitas, Tagespflegeeinrichtungen, Schulen und Hort weiterhin lediglich für die Notbetreuung geöffnet. Sollte es über die bisherigen Regelungen hinaus Veränderungen durch den Landkreis Märkisch-Oderland geben, wird die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin umgehend informieren.

Nach der aktuell gültigen Allgemeinverfügung ist die die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

Gesundheitsversorgung: In gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter.

Sicherheit und Ordnung, Rechtspflege und Vollzugsbereich: Polizei, Justizvollzug, Maßregelvollzug

Feuerwehr: Berufsfeuerwehr/Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr mit wohnortnaher Tätigkeit und Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit

öffentlicher Ver- und Entsorger: Energie, Abfall, Wasser

Transport und Verkehr: Bahn, ÖPNV, Tankstellen, Logistik

Lebensmittelversorgung: Ernährung vom Großhandelslager bis zum Einzelhandel, Lebensmittelerzeuger lebensmittelverarbeitende Betriebe, Landwirtschaft

öffentliche Verwaltung: für den Erhalt von Sicherheit und Ordnung unentbehrliche Bereiche

Banken und Sparkassen: Personal, das für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderlich ist

Reinigungsfirmen: soweit sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Zudem kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung, wie oben aufgeführt, tätig ist (Ein-Elternregelung).

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