Reisepass-Gebühr seit 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Gültige Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – ebenso wie die Eltern – einen regulären Reisepass.

Ergänzende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat unter Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ):
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten?
  • Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?