Im Jahr 1990 wurde der 3. Oktober im Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrages als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag bestimmt. Demnach ist er der Deutsche Nationalfeiertag und erinnert an das Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland und der Vollendung der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990.
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