Update - im Anschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen hat Ministerpräsident Woidke folgende Maßnahmen für Brandenburg angekündig, die morgen von der Landesregierung beschlossen werden sollen. Über den endgültigen Beschluss wird an dieser Stelle gesondert informiert. Stand: 13. Dezember 2020, 15:45 Uhr:
- Schulen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2021 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.
- Kitas bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.
- Mit dem heutigen Beschluss sollen die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.
- Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche").
- Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.
- Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.
- Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- Home-Office soll großzügigen ermöglicht werden.
- Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.
- Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.
- Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.
- Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.
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Update nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Bundesländer am 13. Dezember 2020. Stand: 13. Dezember 2020, 13:15 Uhr:
Am heutigen 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Bundesländer weitreichende Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 beschlossen. Den gesamten Beschluss finden Sie hier.
Wichtig: die exakte Umsetzung der Regelungen obliegen den einzelnen Bundesländern und Landkreisen - auch die Regelungen zu Notbetreuungen an Kindergätten und Schulen. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, werden sie hier veröffentlicht.
Die bisher gültigen Regelungen behalten ihre Gültigkeit und werden um folgende Maßnahmen erweitert:
- Weihnachten: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis erlaubt. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bissieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
- An Silvester und Neujahr wird es ein bundesweites An- und Versammlungsverbot geben. Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten.
- Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen hiervon sind: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden unddarf keinesfalls ausgeweitet werden.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
- Schulen sollen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden oder ein Homeschooling Angebot umgesetzt werden. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt oder Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können Sonderregelungen geschaffen werden.
- In Kindertagesstätten wird analog verfahren: Es wird Schließungen geben und eine Notbetreuung angeboten. Wie genau diese ausgestaltet wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geregelt.
- Kein Alokohlkonsum im öffentlichen Raum.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16.Dezember 2020 bis 10. Januar 2021geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
- Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Wochefür das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
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ursprüngliche Nachricht:
Am heutigen Freitag hat die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus (Corona) in Brandenburg einen neuen Höchstwert erreicht. Aus diesem Grund sollen laut einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ganz Brandenburg ergriffen werden.
Wichtig: Die angekündigten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der für Sonntag (13. Dezember 2020) terminierten Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder, sowie der finalen Abstimmung der Landesregierung.
Die endgültige Beschlussfassung der Landesregierung ist für Dienstag den 15. Dezember 2020 geplant.
Folgende weitergehende Maßnahmen sollen nach derzeitigem Stand ab dem 16. Dezember 2020 gelten:
- Kein Präsenzunterricht ab der 7. Klasse vom 16. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021. Ausgenommen hiervon sind Abschlussklassen und Förderschulen.
- Märkte und Wochenmärkte sollen geschlossen werden. Hiervon ausgenommen sind Verkaufsangebote von Lebensmitteln.
- Verhängung eines ganztägigen Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbotes in der Öffentlichkeit.
- Ausgangssperren zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, wobei Ausnahmen für Besuche von hilfsbedürftigen oder kranken Menschen und der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts zugelassen sind.
- Geschäftsschließungen sollen ab einem - insbesondere mit den Nachbarländern Berlin und Sachsen abgestimmten - Zeitpunkt erfolgen. Vorgeschlagen ist derzeit der Zeitraum vom 20. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021. Dabei sind an die Regelungen in Sachsen und Berlin angelehnte - aber noch in Diskussion befindliche - Ausnahmen vorgesehen.
- Einschränkungen von Versammlungen.
- Gottesdienste: Hier wird von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf eine Umsetzung von Selbstverpflichtungserklärungen der Kirchenleitungen gesetzt.
Für die Weihnachtsfeiertage sollen Regelungen vorgesehen werden, die Zusammenkünfte im engsten Familien- und Freundeskreis ermöglichen. Einzelheiten stehen noch nicht fest.