Planification de la construction

Aperçu des procédures de planification en cours

Planification de la construction

Aperçu des procédures d'urbanisme en cours

Sur cette page, vous trouverez un aperçu de toutes les procédures d'urbanisme actuellement en cours. Tous les plans d'urbanisme terminés sont publiés dès que possible sur le géoportail de la commune de Rüdersdorf bei Berlin.

  • Projekt „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ in Hennickendorf

    Im westlichen Bereich des Ortsteiles Hennickendorf ist die Errichtung eines großflächige Einzelhandelsmarktes für Vollsortiment mit ca. 1.950 qm Verkaufsfläche geplant. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB können vom 07.04.2025 bis 11.05.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

    Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ im Ortsteil Hennickendorf


    7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ im Ortsteil Hennickendorf

  • Projekt Biomassezentrum Hennickendorf

    Die Berliner Stadtreinigung (BSR) AöR plant als Vorhabenträgerin eine Modernisierung ihrer Anlagen zur Verwertung organischer Abfälle am bestehenden Standort im Norden des Ortsteils Hennickendorf. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

    Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können vom 10.02.2025 bis 17.03.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

  • Projet d'hypermarché Rue de la Jeunesse

    Im Ortszentrum von Rüdersdorf ist die Errichtung eines großflächigen Verbrauchermarktes mit bis zu 2.500 qm Verkaufsfläche geplant. Zugehörig zu dem neuen Verbrauchermarkt soll eine Stellplatzanlage mit ca. 160 Stellplätzen hergestellt werden. Gemäß dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll eine identitätsstiftende Entwicklung des Ortszentrums erfolgen. Die angestrebte Entwicklung soll mit der Etablierung einer Ortsmitte mit zentraler Funktion erreicht werden.

    Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB können vom 22.04.2025 bis 28.05.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

    Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

    B-Plan no 33 Hypermarché de la rue de la Jeunesse


    4e modification du plan d'occupation des sols pour le secteur de l'hypermarché Straße der Jugend


    Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan Nr. 33 Verbrauchermarkt Straße der Jugend


    Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Verbrauchermarkt Straße der Jugend


  • Projet de centrale hybride Herzfelde

    Une installation photovoltaïque et trois éoliennes doivent être construites entre Hennickendorf, Herzfelde et Lichtenow. Pour ce faire, il est nécessaire de modifier le plan d'occupation des sols et d'établir un plan d'aménagement.

    B-Plan no 52 Centrale électrique hybride de Herzfelde


    9e modification du plan d'occupation des sols, secteur B-Plan n° 52 Hybridkraftwerk Herzfelde