Einschulung Schuljahr 2009 / 2010

Die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler erfolgt nach § 3 Nr. 2 zunächst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die als örtlich zuständige Grundschule ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Einzugsbereichen.
Näheres erfahren Sie in der Anlage.

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