Die aktuellen Zahlen der Corona Fälle steigen an. Immer mehr Länder werden zu Riskikogebieten erklärt.
Die Landesregierung hat die Regelunge für die Rückkehr aus Risikogebieten in einer Verordnung geregelt (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung). Zu Beginn der Herbstferien möchten wir höflich auf diese Regelung hinweisen:
- Einreisende aus Risikogebieten im Ausland müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben (§1 Abs. 1 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
- Von einer Quarantäne kann abgesehen werden, wenn ein negativer Corona-Test gemäß §2 Abs. 2 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vorliegt.
- Die aktuellen Risikogebiete sind tagesaktuell auf der Website des Robert-Koch-Instituts abrufbar.
Wir wünschen allen eine erholsame Ferienzeit, bleiben Sie gesund und erholen Sie sich gut.