Pressemitteilung 2020/20 der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Ab kommenden Montag, den 11. Mai 2020, können die Trauerhallen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, unter Beachtung der maximalen Personenanzahl, wieder für Trauerfeiern genutzt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Größen der Trauerhallen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ergibt sich für jede Trauerhalle eine maximale Personenanzahl, die diese benutzen können. Die Bestuhlung wurde durch die Friedhofsverwaltung entsprechend aufgestellt und reduziert.
Somit können bei einer Beisetzung ab der nächsten Woche wieder bis zu 50 Personen an der Bestattung teilnehmen (vgl. § 1 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung). Jedoch dürfen die Trauerhallen nur bis zur unten aufgeführten maximalen Personenzahl genutzt werden. Die anderen Teilnehmer*innen der Bestattung müssen sich vor der Kapelle im entsprechenden Abstand verteilen. Auf die Einhaltung der geltenden Hygienestandards ist zu achten.
Für die Nutzung der Trauerhallen ergibt sich auf Grund der vorgenannten Ausführungen folgende Höchstzahl an Nutzern:
Trauerhalle Friedhof Alt Rüdersdorf | 9 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Rudolf-Breitscheid-Straße | 19 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Schulzenhöhe | 16 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Herzfelde | 12 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Hennickendorf | 8 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Lichtenow | 4 Personen + 1 Redner |
Trauerhalle Friedhof Tasdorf | 9 Personen + 1 Redner |