Schiedsfrau bzw. Schiedsmann gesucht

Gemäß § 1 des Schiedsstellengesetzes des Landes Brandenburg ist jede Gemeinde verpflichtet eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Die derzeitige Wahlperiode läuft Ende des Jahres 2020 aus. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die zu wählenden Schiedspersonen müssen entsprechend § 3 Schiedsstellengesetz nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das 25. Lebensjahr muss vollendet und der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein.

Aufgabe der Schiedsstelle ist die außergerichtliche Schlichtung von Streitfällen. Als Schiedsperson muss man Einfühlungsvermögen haben, zuhören können, unparteiisch sein und über einen gesunden Menschenverstand verfügen.

Interessenten können sich gerne im Ordnungsamt bei Herrn Kirscht unter der Tel.- Nr.: 033638-85109 oder per Mail: andreas.kirscht@ruedersdorf.de melden.