Start in die Förderperiode 2023 - 2027 der LAG Märkische Seen

Ab sofort startet in der LAG Märkische Seen das erste Projektauswahlverfahren zur Beantragung von Fördermitteln aus LEADER. Dazu wird für den ersten Projektpool um die Einreichung vollständig ausgefüllter Maßnahmebeschreibungen bis zum 29. September gebeten.

Nachdem die LEADER-Region Märkische Seen am 9. Dezember 2022 von Minister Axel Vogel für die Förderperiode 2023 - 2027 als Fördergebiet anerkannt wurde, können mit Veröffentlichung der Richtlinie am 1. Juli 2023 wieder Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Umsetzung in der ländlichen Entwicklung eingesetzt werden. Dafür stehen in diesem Zeitraum 10,4 Mio. € zur Verfügung.

Schwerpunkte der Strategie sind in den kommenden Jahren:

  • Vernetzt und Gemeinsam in der Region
    • Generationsübergreifend Gemeinwohl gestalten/ Lernende Gesellschaft
  • Wandel in der Region
    • Neues integriert gestalten/ Bewährtes wahren und fördern/ Ressourcen schonen
  • Wertschöpfung in der Region
    • Ländlicher Tourismus und Kultur/ Regionale Wertschöpfung


Gefördert werden können sowohl investive als auch nichtinvestive Vorhaben. Alle Projekte müssen ein Auswahlverfahren bei der LAG durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen. Die LAG Märkische Seen fordert die regionalen Akteure ab sofort zur Einreichung von Projekten auf. Diese können im Bereich gewerblicher Tätigkeit, der Umnutzung vorhandener Gebäude, der Dorfentwicklung oder sozialer Aktivitäten angesiedelt werden – wichtig sind vor allem ein Bezug zur Region und eine enge Vernetzung vor Ort.

Als Stichtag für das erste Projektauswahlverfahren wurde der 29. September 2023 mit einem Budget in Höhe von 2 Mio. € festgelegt. Bis dahin müssen interessierte Antragsteller eine vollständig ausgefüllte und schlüssige Maßnahmebeschreibung bei der LAG einreichen, wenn sie in dieser Runde berücksichtigt werden wollen. Notwendige Baugenehmigungen sollten bereits beantragt sein.

Interessierte Vereine, Gewerbetreibende oder Privatpersonen können sich ab sofort zur Beratung und Begleitung bei der Entwicklung ihrer Vorhaben an die Geschäftsstelle wenden. Informationen über bisherige geförderte Vorhaben und Dokumente zum Verfahren sind auf der Internetseite www.lag-maerkische-seen.de zu finden.

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