Der Landkreis Märkisch-Oderland hat festgelegt, dass ab dem 25. Mai 2020 alle Kinder wieder einen Anspruch auf Betreuung in den Kindertageseinrichtungen haben. Es kann jedoch zu Abweichungen vom bisher vertraglich geregelten Betreuungsumfang kommen. Ebenso sind geänderte Öffnungszeiten möglich. Es gelten immer noch die Begrenzungen der Kindertagesbetreuung gemäß der Eindämmungsverordnung und damit besteht kein Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 1 Kita-Gesetz.
Der Landkreis weist darauf hin, dass auch im eingeschränkten Regelbetrieb die Hygieneregeln einzuhalten sind.
Ab 25. Mai 2020 benötigen die Eltern keinen Bescheid und auch keine Bescheinigung des Arbeitgebers mehr, um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können.
Die exakte Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Horte.
Für die kommunalen Kitas wird die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin schnellstmöglich informieren.