Bei einem Todesfall gemeinsam im Rahmen einer Trauerfeier Abschied nehmen zu können, ist ein wesentlicher Bestandteil der Trauerbewältigung. Gleichwohl sieht sich die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin gezwungen, die Nutzung der Trauerhallen ab Dienstag, den 24.03.2020 bis auf Widerruf zu untersagen.
Die Trauerfeier kann gemäß § 11 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe h der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 im engsten Familienkreis direkt am Grab vorgenommen werden.
Begründung:
Auf Grund der fortschreitenden Corona-Pandemie und der vom Land Brandenburg nochmals verschärften Corona-Eindämmungsverordnung hält es die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zum Schutze aller Beteiligen für geboten, bis auf Widerruf die Nutzung der Trauerhallen zu untersagen. Alternativ bietet es sich an, Beisetzungen im Stillen vornehmen zu lassen und die Trauerfeierlichkeiten nachzuholen.