Prüfung der Standfestigkeit der stehenden Grabmale

Die jährliche Grabmalprüfung wurde durch die Friedhofsverwaltung veranlasst und findet auf allen Friedhöfen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

am 12. Mai 2023 statt.

Liegende Steine oder sogenannte Kissensteine werden nicht geprüft, da keine Gefahr durch umstürzen besteht.

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon nicht mehr gegeben ist, sind die für die Unterhaltung verantwortlichen Nutzungsberechtigen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Diese Grabmale, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten, erhalten zusätzlich ein Anschreiben von der Friedhofsverwaltung mit der Bitte, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen.

Hintergründe zur järhlichen Prüfung von Diana Helbig, Sachbearbeiterin, Friedhofsverwaltung:

Bundesweit soll es 80 Unfälle mit Grabsteinen pro Jahr geben. Die allermeisten verlaufen glimpflich. Jedoch kommt es immer wieder zu erschreckenden Meldungen von Vorfällen auf den Friedhöfen, wo dies nicht der Fall ist. Wie zum Beispiel im US-Bundesstaat Pennsylvania, dort wurde ein 74-Jähriger vom Grabmal seiner Mutter erschlagen, in Texas ein gerade mal vier Jahre alter Junge. Im Jahre 2011 wurde in der Slowakei ein Achtjähriger das Opfer, 2008 in Wien eine ältere Frau. 2003 turnte im bayerischen Mettendorf eine Siebenjährige auf dem Granit-Grabstein der Großmutter rum. Der Stein fiel um und das Mädchen verstarb.
Die meisten Grabsteine sind aus extrem robusten und langlebigem Naturstein und für die Ewigkeit gemacht. Für die stehenden Grabsteine wird ein Fundament gegossen, welches der zuständige Steinmetz anfertigt. Der Grabstein wird im Anschluss mit dem Fundament verdübelt. Somit ist der Grabstein fest verankert.
Jedoch kann die Standsicherheit durch viele Faktoren beeinflusst werden. Zum Beispiel durch Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze oder Regen. Ebenso wird der Boden durch das Herstellen einer sogenannten Gruft für die Bestattung eines Sarges oder der Beisetzung einer Urne aufgelockert. Die wieder aufgebrachte Erde muss sich erneut verdichten, was einige Zeit (bis zu einem Jahr) in Anspruch nimmt. Somit können Hohlräume in der Erde entstehen. Und wenn Gräber in der Nachbarschaft ausgehoben werden, kann auch dies zu Beeinträchtigungen der Standfestigkeit führen. Weiterhin kann diese auch durch eindringende Wurzeln beeinflusst werden. All diese Umstände nagen an den Materialien und ein befestigter Stein kann so seine Standfestigkeit verlieren.
Dann kann es passieren, dass die Friedhofsverwaltung die Standfestigkeit einzelner Grabsteine bemängeln muss. Ein loses Grabmal ist eine Gefahrenquelle und diese muss beseitigt werden. Denn ein Grabstein kann umstürzen und ist mit seinen 200 bis 400 Kilogramm extrem schwer.

In Deutschland gibt es natürlich jede Menge Gesetze, die solche Unfälle verhindern sollen. Die Sorgfaltspflicht liegt eigentlich bei den Grabnutzungsberechtigten, also bei den Angehörigen. Wenn wir als Gemeinde einen Friedhof errichten und unterhalten, schaffen wir dadurch eine Gefahrenquelle. Wir sind daher als Friedhofsträger verkehrssicherungspflichtig und haben im Rahmen des uns wirtschaftlich Zumutbaren, die Maßnahmen zur Abwehr solcher Gefahren zu ergreifen, die bei der bestimmungsgemäßen Benutzung des Friedhofs drohen könen. Das bedeutet, die Gemeinde muss den Friedhof und seine Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten.
Die Sicherungspflicht muss sich darauf konzentrieren, solche Gefahren abzuwenden, mit denen der Verkehrsteilnehmer nicht zu rechnen brauchte. Eine wesentliche Verkehrssicherungspflicht ist die alljährliche Prüfung der Standfestigkeit der stehenden Grabmale.

Statistik der Standfestigkeit
 im Jahr 2018im Jahr 2022
Gesamtprüfungen704100 %866100 %
davon fehlerhaft9313,2 %242,8 %
davon in Ordnung61186,8 %84297,2 %


Ein Vergleich vom Jahr 2018 bis hin zum letzten Jahr zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die Friedhöfe der Gemeinde, durch die jährliche Überprüfung, immer sicherer werden.
Im Jahre 2018 waren 13,2 % aller geprüften Grabsteine fehlerhaft. Wegen einer extrem bestehenden Gefahr, mussten 5 Steine unverzüglich umgelegt werden. Eine Grabanlage musste extra durch Absperrungen gesichert werden.
Schon im zweiten und dritten Jahr verringerte sich die Zahl der zu beanstandenden Grabmale. Bisher konnten durch die Kontrollen Unfälle bei uns in der Gemeinde verhindert werden.
Die Standfestigkeitsprüfungen finden bei uns nach dem Winter statt, denn Frost und Feuchtigkeit verursachen die häufigsten Schäden. Beispielsweise, wenn Wasser in die Erde eindringt und zwischen Grabstein und Mörtel des Fundaments gefriert. Häufig ist also das Fundament bzw. die Verbindung zwischen Sockel und Fundament beschädigt. Wenn die Standfestigkeit beeinträchtigt ist, muss der Stein neu ausgerichtet und befestigt werden. In manchen Fällen ist es nötig auch das Fundament zu verfestigen.