Auf der Grundlage des § 3 Nr. 1 der Satzung über einen deckungsgleichen Schulbezirk in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (Schulbezirkssatzung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert mit der Ersten Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vom 29.09.2016, ist für die Einschulung das Gemeindegebiet der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin als ein deckungsgleicher Schulbezirk festgelegt.
Die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler erfolgt nach § 3 Nr. 2 der Schulbezirkssatzung zunächst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die örtlich zuständige Grundschule ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Einzugsbereichen:
▶ Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule:
Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Brückenstraße 79 A
• Ortslage OT Rüdersdorf
Die Schulanmeldungen finden in der Grundschule (Tel. 033638 / 3303) am 01.11. und 02.11.2021 in der Zeit von 14 bis 17 Uhr statt.
▶ Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule:
Grundschule Am Stienitzsee, OT Hennickendorf, Bahnhofstraße 39
• Ortslage OT Hennickendorf
• Ortslage OT Herzfelde
• Ortslage OT Lichtenow
Die Schulanmeldungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 033434 / 7254 in der Grundschule im Zeitraum vom 03.01. bis zum 21.02.2022 statt.
Hinweis: Das Kind, das eingeschult werden soll und im Zeitraum 01.10.2015 bis 30.09.2016 geboren wurde, ist vorzustellen.
Vorzulegen ist die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über eine erfolgte Masernschutzimpfung. Des Weiteren ist bei der Anmeldung die Sprachstandsfeststellung nachzuweisen. Entweder durch eine Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder einer Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg. Möglich sind auch eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und gegebenenfalls eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.