Verkehrseinschränkung auf der Stolpbrücke

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat begonnen den Verkehr auf der Brücke über den Stolpkanal bis auf weiteres mit einer Lichtsignalanlage zu regeln und den Verkehr einspurig über die Brücke zu führen. Fahrzeuge, die mehr als 30 Tonnen wiegen, dürfen die Brücke nicht mehr befahren. Nach Auskunft der zuständigen Straßenmeisterei hängt die Installierung der Ampel mit der Tragfähigkeit der Brücke über den Stolpkanal zusammen. Leider sind auf der Rüdersdorfer Seite die Autofahrer stärker betroffen, da die Einschränkung die derzeitige Umleitungsstrecke für die Erneuerung der Straße im Ortskern betrifft. Die Entscheidung darüber hat das Land getroffen, da die Brücke aus deren Sicht nicht mehr für große Lasten tauglich ist und voraussichtlich in zwei Jahren, nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens, vollkommen neu aufgebaut werden soll. Daher bleibt diese Ampelregelung voraussichtlich bis zu einem Neubau bestehen.

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