In Brandenburg hat die "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten" die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Durch ein Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Brandenburg erreichen, dass sich der Landtag mit dem Anliegen des Volksbegehrens befasst und ein Votum abgibt.
Hierfür müssen mindestens 80.000 im Land Brandenburg Wahlberechtigte innerhalb eines halben Jahres das Volksbegehren durch Unterschrift unterstützen.
Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“
Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.
Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.
Vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 kann das Volksbegehren im Rathaus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (Hans-Striegelski-Str. 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin) per Unterschrift unterstützt werden.
Am Volksbegehren können sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die
- osiągnęli wiek 16 lat,
- seit mindestens einem Monat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 |
Wtorek | 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 19:00 |
Piątek | 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 |
Weiterhin ist auch eine Abstimmung per Brief möglich. Hierzu können Sie einen entsprechenden Online-Antrag stellen.