Am Samstag, den 25. Mai 2024 hat die Wahlbehörde zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit zu kontrollieren, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen und ihr Wahlrecht ausüben können.