Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen zu lassen.
Die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung gemäß §9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) wird in diesem Jahr am 2. und 3. Juni 2020 durch die Fachfirma „Ingenieurbüro für Bauwerksprüfung – Dipl. Ing. (FH) Ballast“ durchgeführt.
Es werden die Grabmale folgender Friedhöfe geprüft:
- Rudolf-Breitscheid-Straße
- Alt-Rüdersdorf
- Lichteniw
- Хеннікендорф
- Герцфельде
- Schulzenhöhe
- Kalkberge
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon nicht mehr gegeben ist, sind die für die Unterhaltung verantwortlichen Nutzungsberechtigen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Diese Grabmale, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten zusätzlich eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen.
Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Friedhofsverwaltung das Grabmal auf Ihre Kosten entfernen bzw. gefahrenfrei hinlegen sowie ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Kosten hierfür haben die Nutzungsberechtigten zu tragen.
Für Rückfragen können Sie dich direkt an die zuständige Sachbearbeiterin wenden:
Frau Helbig
Bestattungs- & Friedhofswesen
Telefon: 033638 / 85 -107
E-Mail:
diana.helbig(at)ruedersdorf.de