Das Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland beabsichtigt die Übertragung von Leistungen der Jugendhilfe und führt dazu folgende Interessenbekundungsverfahren durch:
1. Aufsuchenden Trennungs- und Scheidungsberatung als niedrigschwelliges Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 16 bis 18 SGB VIII.
2. Ambulante Kompetenztrainingsangebote im Rahmen der Jugendgerichtshilfe gemäß §§ 9 ff. JGG sowie § 29 SGB VIII.
Die ausführlichen Leistungsbeschreibungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.maerkisch-oderland.de auf den Seiten des Jugendamtes bzw. können direkt beim Jugendamt abgefordert werden. Hierzu genügt eine kurze Mail an jugendhilfeplanung@landkreismol.de
Einsendeschluss für die Einreichung der Angebote ist der 29. Februar 2020.
Verantwortlich: Thomas Berendt, Pressesprecher