Pressemitteilung 2021/16 der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Bis auf weiteres muss die Steganlage an der Badestelle am Kleinen Stienitzsee ebenso für Badegäste gesperrt werden wie die Lüftungsinsel. Nachdem im vergangenen Jahr ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des brandenburgischen Landtages die Haftungsfrage von Kommunen an Badestellen thematisierte, prüfte man auch die öffentliche Badestelle am Kleinen Stienitzsee.
Insgesamt hat sich die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hier zu Ungunsten der Kommunen verschoben und nimmt diese für mögliche Unfälle stärker in die Haftung. Aufgrund der sogenannten bädertypischen Attraktionen (Steg und Lüftungsinsel) müsste die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin eine regelmäßige Badeaufsicht stellen. Dies ist jedoch weder personell noch organisatorisch leistbar.
Bei dem Steg ergibt sich als zweites Problem eine unzureichende Wassertiefe von rund 1,30 m an der tiefsten Stelle, sodass beim Hereinspringen eine erhebliche Verletzungsgefahr besteht. Da die vorhandenen Anlagen in ihrer jetzigen Form nicht verkehrssicher sind, müssen sowohl die Lüftungsinsel als auch der Steg baulich und durch Ausweisung mit Schildern gesperrt werden. Dies hat die Nachfrage beim Kommunalen Schadensausgleich (KSA, der Versicherer der Kommunen) als auch ein Vor-Ort-Termin mit einem Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Badewesen GmbH ergeben.
Insbesondere für den Steg soll nun schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, wonach der Steg nicht mehr zum Springen, gleichwohl jedoch dafür hergestellt wird, um über eine Leiter ins Wasser zu gehen.
Grundsätzlich scheint dieses Problem viele Kommunen zu betreffen und es besteht eine große Unsicherheit bei den Verantwortlichen.
Hierzu erklärt Bürgermeisterin Sabine Löser: „Es ist schon schwer vermittelbar, warum ein Steg der seit Jahrzehnten genutzt wurde, nun nicht mehr genutzt werden darf bzw. einer Badeaufsicht bedarf. Gleichzeitig müssen wir, nachdem wir auf die Haftung sowie die Sicherungspflicht hingewiesen wurden, umgehend handeln. Ich sehe an dieser Stelle Gesetzgeber in der Pflicht, hier lebensnahe Regelungen zu schaffen. Die jetzige Situation ist insbesondere in so einem seenreichen Land wie Brandenburg nicht vertretbar.“