Maskenpflicht ab 27. April 2020, weitere Lockerungen ab 4. Mai

Zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus gilt ab Montag, den 27. April 2020, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel die Plficht zum tragen eines Mund-Nasenschutzes.
Hierbei muss es sich um keine zertifizierte Maske handeln. Vielmehr genügt es, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung "aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet [ist], eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie." (§11 Abs. 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).

Selbstgenähte Masken können u.a. in der Kleiderkammer Rüdersdorf (Kalkberger Platz 32, Tel.: 033638 43 85) von Montag bis Donnerstag (9.00-15.30) für 2€/Stück erworben werden.


Ab 4. Mai 2020 gelten folgende weitere Lockerungen:

  • Versammlugen unter freien Himmel mit max. 50 Personen und nach vorherigen Genehmihung.
  • Gottesdienste mit max. 50 Personen.
  • Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen.



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