Gemeindevertretung gab „Grünes Licht“ für die Neue Friedhofsordnung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Wir leben in einer sehr schnelllebigen und unruhigen Zeit. Alles muss immer sofort erledigt wer-den und wir sollen möglichst überall zugleich sein. Gerade in diesen hektischen Zeiten sind un-sere Friedhöfe nicht nur Orte für die Trauerbewältigung sondern auch ein Stiller Ort in dem man Einkehr und Ruhe finden kann.
Wir haben die Erneuerungen des brandenburgischen Bestattungsgesetzes zum Anlass genom-men, um unsere Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofsordnung) der Gemein-de Rüdersdorf bei Berlin anzupassen.
Ideen, Wünsche und Vorstellungen der Bürger wurden intensiv beraten. Wir möchten uns an dieser Stelle für die gute und zielführende Zusammenarbeit und Unterstützung bei den Ortsbei-räten, dem Ordnungsausschuss sowie den Gemeindevertretern bedanken.
Einige wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2020 haben wir nachfolgend zusammengestellt:
- Die Richtlinien der Grabgestaltung wurden gelockert. Zudem wurde in der neuen Satzung die Möglichkeit geschaffen mittels eines Antrages Ausnahmegenehmigungen für festgesetzte Regelungen zu stellen. Damit können wir nun auch individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche schneller eingehen.
- Wahlgrabstätten können nun bereits vor dem Ableben für 5 oder auch 10 Jahre erworben werden.
- Künftig hat man die Möglichkeit, Termine für Bestattungen/Beisetzungen von Montag bis einschließlich Samstag um 10:00 Uhr oder um 14:00 Uhr zu wählen. Andere Zeiten sind selbstverständlich auf Antrag möglich.
- Um einen reibungslosen Ablauf der Trauerfeier gewährleisten zu können, wurde die Gesamtnutzungszeit der Halle von 0,5 Stunden auf 2,5 Stunden erhöht.
- Bei Erwerb einer Grabstätte mit Nutzungsrechten werden die Gebühren für die Beräumung der Grabstätte bei Vertragsabschluss erhoben und die Gemeinde ebnet (beräumt) die Grabstelle nach Ablauf ein. Somit sind mit Vertragsabschluss alle Kosten für die Grabstätte beglichen und der Nutzer muss keine weiteren Veranlassungen treffen.
- Für Grabstätten, die vor dem Jahr 2020 erworben wurden, besteht zudem die Möglichkeit die Einebnung (Beräumung) über die Gemeinde abwickeln zu lassen.
- Die Möglichkeit der Verlängerung um 15 oder 20 Jahre wurde aufgehoben. Ein gebühren-freier Antrag auf Verlängerung um 5 oder 10 Jahre ist weiterhin unbefristet möglich.
- Bisher musste eine gesetzliche Ruhezeit für Urnen von 20 Jahren eingehalten werden. Diese wurde auf 15 Jahre gekürzt.
- Auch unsere Umwelt wurde bei den Neuerungen mit einbezogen. So haben wir bei der Grabgestaltung auch Materialien wie Glas, Keramik und Kunstharz mit aufgenommen und die Beschaffenheit der Urnen, Särge und Ausstattungselementen umweltrechtlich angepasst.
- Erdwahlgrabstätten wurden in Erd- und Urnenwahlgrabstätte umbenannt. Nach der alten Satzung durfte hier nur eine Erdbestattung (Sarg) erfolgen. Jetzt kann man künftig auch eine Urne als Erstbelegung veranlassen. Somit kann man diese auch als Urnenpartnerschaftsgrab nutzen oder eine Erdbestattung und Urnenbeisetzung veranlassen und Partnern mit unterschiedlichen Bestattungsvorstellungen gerecht werden.
- Auf vielfachen Wunsch haben wir die Grabarten
- Grabstätte in besonderer Lage (ehemalige Erbpachtgrabstätten)
- die Sternenkindergemeinschaftsanlage sowie
- die Baumgemeinschaftsanlage mit aufgenommen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Grabarten werden wir in einem gesonderten Artikel erläutern.
Da wir viele gesetzliche Regelungen auch für Unternehmen neu mit aufnehmen mussten, ist die Satzung sehr umfangreich. Damit zusammenhängende Passagen besser zu finden sind und der Umgang mit der neuen Friedhofsordnung deutlich leichter wird, haben wir sowohl den Aufbau als auch die Struktur nahezu komplett geändert.
Es wurden thematische Informationsblätter erstellt, die die wichtigsten Passagen für jeden Einzelnen aufzeigen. Diese können auf der Internetseite der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin unter dem Punkt Friedhofswesen eingesehen werden.
Zusätzlich werden wir diese Blätter in den Schaukästen der Friedhöfe aushängen. Die Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin bleibt vorerst unberührt, befindet sich jedoch momentan in politischer Diskussion.
Haben sie weitere Fragen? Dann vereinbaren sie doch einen Termin mit uns. Wir beraten sie gern.
Frau Helbig
Bestattungs- und Friedhofswesen
Telefon: 03 36 38 / 85 -107
E-Mail: diana.helbig@ruedersdorf.de