Seit geraumer Zeit ist die Brücke über den Kalkgraben auf einen Fahrstreifen eingeengt. Ursächlich hierfür ist ein Schaden an der östlichen Übergangskonstruktion, welcher beim Befahren ein erhebliches Gefährdungspotential besitzt.
Aus diesem Grund fand bereits am 27. Oktober 2023 ein Termin mit dem damals bauausführenden Unternehmen, dem Planungsbüro und der Gemeindeverwaltung statt. Im Rahmen dieses Termins verständigten sich die Beteiligten, dass das Planungsbüro eine Schadensuntersuchung vornimmt, auf deren Grundlage geklärt wird, ob es sich um einen Ausführungsmangel des bauausführenden Unternehmens oder einen anderweitigen Mangel handelt. Ferner sollte das Büro mögliche Lösungen für die Beseitigung des Mangels erarbeiten.
Seit Dezember liegt das Ergebnis dieser Untersuchung vor. Hiernach handelt es sich um einen Ausführungsmangel während der Herstellung der Übergangskonstruktion und bei der Abstellung des erstmals vor ca. zwei Jahren aufgetretenen Schadens. Aus Sicht der Planung als auch der Gemeindeverwaltung handelt es sich um einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Baubetrieb. Noch im Dezember 2023 wurde die Baufirma aufgefordert, diesen Mangel fachgerecht und endgültig im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht abzustellen.
Eine Beseitigung des Schadens durch einen Dritten stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine mögliche Option dar. Durch das Eingreifen eines Dritten in das Bauwerk erlischt der Gewährleistungsanspruch. Aus diesem Grund müssen gegenwärtig alle Fristen zur Durchsetzung des Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmen eingehalten werden.
Daher werden die Einschränkungen auf der Kalkgrabenbrücke bis auf Weiteres bestehen bleiben - wir drängen jedoch auf eine schnellstmögliche Behebung und bedanken uns für Ihr Verständnis.