Die brandenburgische Landesregierung hat am vergangenen Freitag weitere Änderungen in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen.
Die Maskenpflicht im Einzelhandel sowie in Bus und Bahn gelten ebenso fort wie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Seit Samstag, den 27. Juni 2020, gelten folgende Veränderungen:
- Unter freiem Himmel dürfen nun auch Erwachsene wieder Mannschafts- und Kontaktsportarten durchführen. Im Innenbereich gilt weiterin die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern.
- Bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und ähnlichen Angeboten kann auf offenen Decks auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Im geschlossenen Bereich des Fahrzeugs bzw. Schiffs gilt weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstandsregeln müssen nicht mehr strikt eingehalten werden. Darüber hinaus ist der Verzehr von Speisen oder Getränken am Platz in gastronomischen Bereichen der Fahrgastschifffahrt erlaubt, also auch das vorübergehende Ablegen der Mund-Nasen-Bedeckung.
- Es gilt ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Landkreisen od. kreisfreien Städten aus sogenannten Hotspots. Also Landkreise oder kreisfreie Städte in denen es in den letzten 7 Tagen mindestesn 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gab. Von dem Beherbergungsverbot ausgenommen sind Gäste, die über einen negavtiven ärztlichen Covid19-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist.