Zutrittsverbot alte Chemiefabrik Tasdorf

In jüngster Zeit kam es wieder verstärkt zum illegalen Aufenthalt und Musikpartys auf dem Gelände des ehemaligen Futterphosphatwerkes (alte Chemiefabrik) in der Gutenbergstraße. Daher möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin darauf hinweisen, dass sich das gesamte Gelände im Privatbesitz befindet. Dieses ist deutlich mit Hinweisschildern am Eingangstor gekennzeichnet.
Leider wird sich auf vielfältige Art und Weise Zutritt zu dem Gelände verschafft. Wir möchten hier noch einmal sehr deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Handlungen um den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs handelt:

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch
"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Bei allen Einsätzen in der Vergangenheit wurden gegen sämtliche angetroffenen Personen entsprechende Anzeigen getätigt.

Darüber hinaus gehen von dem Gelände der alten Chemiefabrik erhebliche Gefahren für Leib und Leben aus. So sind z.B. die Gebäude stark beschädigt, einschließlich der Dächer. Auch befinden sich überall – teilweise nicht sofort sichtbare – Gruben, Löcher, etc.
Aus diesem Grund besteht seitens des Landkreises Märkisch-Oderland auch ein allgemeines Betretungsverbot durch Unbefugte für das Gelände.
Auch wenn es wie ein großer Abenteuerspielplatz wirken mag, so dürfen die Gefahren nicht unterschätzt werden!
Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig das Gelände. Beim Antreffen von Unbefugten werden entsprechende Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs durch die Polizei getätigt. Darüber hinaus werden bei illegalen Musikveranstaltungen vom Ordnungsamt Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Landesimmissionsschutzgesetz erhoben.
Bitte betreten Sie das Gelände zur Ihrer eigenen Sicherheit daher auf gar keinen Fall!

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

gez. Rapsch
Abteilungsleiter Abteilung 4
Ordnung, Sicherheit, Gewerbe, Friedhofswesen