Hundesteuer Festsetzung

  • Kurztext

    Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

  • Teaser

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

  • Volltext

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen