Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

  • Kurztext

    • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
    • aktuelle elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen
    • ELStAM-Daten zum Beispiel:
      • Steuerklasse
      • Religionszugehörigkeit
      • Zahl der Kinderfreibeträge
      • Frei- und Hinzurechnungsbeträge
    • Selbstauskunft über Online-Finanzamt "Mein ELSTER" jederzeit möglich  
    • alternativ kann schriftliche Mitteilung bei zuständiger Stelle beantragt werden
    • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber übernimmt
      • An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie
      • Abruf der ELStAM-Daten zur Durchführung des Lohnsteuerabzuges
    • steuerpflichtige Person kann beantragen, dass
      • für sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
      • die ELStAM für bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden
    • Änderungen von Einträgen nur durch zuständige Finanz- und Meldeämter
    • zuständig: örtlich zuständiges Finanzamt
  • Teaser

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

  • Volltext

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

    ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

    • Steuerklasse,
    • Religionszugehörigkeit,
    • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

    Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

    Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
    Sie können zudem beantragen, dass

    • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

    Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Es fallen keine Kosten an.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

    • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
    • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

    Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

    • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
    • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

    Auf Antrag des Arbeitnehmers ist durch das Finanzamt Auskunft über die eigenen ELStAM zu erteilen, i.d.R. mit einem entsprechenden Papierausdruck.

    Die ELStAM können aber auch selbst über das OnlinePortal eingesehen werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

    Grds. umgehend

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Weiterführende Informationen

    Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

  • Urheber

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

  • Status Bibliothekseintrag

    6

Ansprechpunkt

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Zuständige Abteilungen