Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage

  • Kurztext

    Sie können den Bearbeitungsstand des Kinderreisepasses jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

  • Teaser

    Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

  • Volltext

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
    • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
  • Voraussetzungen

    keine

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
  • Bearbeitungsdauer

    zwei bis sechs Wochen

  • Fristen

    keine

  • Rechtsbehelf

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

  • Urheber

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

  • Status Bibliothekseintrag

    5

Zuständige Abteilungen