Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

  • Kurztext

    - Mitwirkungspflicht und Meldeplicht der Eltern bei Änderung des Einkommens

    - Träger der Einrichtung sollen das Einkommen regelmäßig prüfen

    - Einkommensnachweise sollen jährlich an den Träger der Einrichtung gesendet werden

    zuständig: Träger der jeweiligen Einrichtung

  • Teaser

    Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

  • Volltext

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis
  • Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

  • Verfahrensablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

  • Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

  • Fristen

    Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.

    Antragsfrist: 4 Wochen

  • Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

  • Typisierung

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