Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Kurztext
- Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff.
- Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt I in Berlin gestellt werden.
- Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
Volltext
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr: 12,00 €Vorkasse: NeinAusstellung einer SterbeurkundeGebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinJede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger AusstellungFristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
2/3Zuständige Stelle
Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.
Status Bibliothekseintrag
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