Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

  • Kurztext

    • Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland.
    • Der Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt gestellt werden.
    • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
    • Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister
  • Teaser

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

  • Volltext

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
  • Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Für jedes weitere Exemplar der Sterbeurkunde fallen Gebühren an. Ihre Höhe bemisst sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Gebühr: 7,50 €
    Vorkasse: Nein
    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

  • Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
  • Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, bei dem der Beurkundet wurde oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister des Landes angeschlossene Standesamt.

  • Status Bibliothekseintrag

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Ansprechpunkt

Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister angeschlossene Standesamt.

Zuständige Abteilungen