Übersicht der laufenden Bauleitverfahren
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle aktuell laufenden Bauleitplanungsverfahren.
B-Plan Nr. 30 „Feuerbachstraße/Schillerstraße“
Mit Beschluss vom 05.09.2013 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin das Aufstellungsverfahre für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" im OT Rüdersdorf eingeleitet (Beschluss-Nr. 393/51/2013). Planungsziel ist die ergänzende Entwicklung eines Wohngebietes im östlichen Bereich der Siedlung Berghofer Weg, östlich der Feuerbachstraße und nördlich der Schillerstraße. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin sind die betreffenden Flächen als Wohnbauflächen dargestellt.
Die Planung erfolgt auf Betreiben eines privaten Vorhabenträgers. Das Aufstellungsverfahren ruhte über einen längeren Zeitraum, weil es durch den Vorhabenträger nicht weiterverfolgt worden ist. Im Jahr 2025 erfolgte eine Wiederaufnahme des Planungsverfahrens, nunmehr mit einem neuen Vorhabenträger.
Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 30 "Feuerbachstraße/Schillerstraße" gebilligt und bestimmt, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist (Beschluss-Nr. 130/13/2025).
Im Zeitraum vom 19.01.2026 bis 22.02.2026 können die Planungsunterlagen im Planungs- und Beteiligungsportal des Landes Brandenburg (DiPlanBeteiligung) unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bplan30feuerbachstrschillerstr. Dort besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zum Planverfahren abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus können die Planungsunterlagen außerdem in Papierform eingesehen werden.
Für Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen unserer Abteilung 1 – Planen und Bauen zur Verfügung.
B-Plan Nr. 33 „Verbrauchermarkt Straße der Jugend“
Im Ortszentrum von Rüdersdorf ist die Errichtung eines großflächigen Verbrauchermarktes mit bis zu 2.500 qm Verkaufsfläche geplant. Zugehörig zu dem neuen Verbrauchermarkt soll eine Stellplatzanlage mit ca. 160 Stellplätzen hergestellt werden. Gemäß dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll eine identitätsstiftende Entwicklung des Ortszentrums erfolgen. Die angestrebte Entwicklung soll mit der Etablierung einer Ortsmitte mit zentraler Funktion erreicht werden.
Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB können vom 22.04.2025 bis 28.05.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
B-Plan Nr. 33 Verbrauchermarkt Straße der Jugend
4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Verbrauchermarkt Straße der Jugend
B-Plan Nr. 44 „Wohnbebauung An der Rüdersdorfer Straße“ im OT Herzfelde
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung an der Rüdersdorfer Straße“ wird das zum Rand des Ortsteils gewachsene Areal durch die geplante Bebauung beidseitig der Rüdersdorfer Straße abgerundet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 im Ortsteil Herzfelde umfasst das Flurstück 1419 der Flur 1, Gemarkung Herzfelde mit einer Gesamtfläche von ca. 20.775 qm.
Das Plangebiet befindet sich ca. 1,0-1,5 km vom Zentrum Herzfelde entfernt. Der Siedlungsbereich ist hinreichend in das örtliche und regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz eingebunden.
B-Plan Nr. 45 „Wohnbebauung Hans-Schröer-Straße Süd“ im OT Herzfelde
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Wohnbebauung Hans-Schröer-Straße Süd“ wird das Wohnareal „Hans-Schröer-Straße“ abgerundet. Planungsziel ist es, die begonnene Entwicklung der Siedlung „Hans-Schröer-Straße“ als Wohnsiedlung abzurunden und dem gestiegenen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 im Ortsteil Herzfelde umfasst das Flurstück 303 der Flur 2, Gemarkung Herzfelde mit einer Gesamtfläche von ca. 17.649 qm.
Das Plangebiet befindet sich ca. 1,0 - 1,5 km vom Zentrum Herzfelde entfernt. Der Siedlungsbereich ist hinreichend in das örtliche und regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz eingebunden
B-Plan Nr. 49 „Wohngebiet Herzfelder Straße“ im OT Alt Rüdersdorf
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Lückenschluss zwischen der südlich der Herzfelder Straße liegenden Bebauung und dem Wohngebiet Hemmoorring unter Einbeziehung des gemeindlichen Flurstückes 182. Für das Plangebiet liegt ein städtebauliches Konzept vor. Es sind Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit Stellplätzen und Garagen geplant. Das Gebiet soll von innen erschlossen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 im Ortsteil Alt Rüdersdorf an der Herzfelder Straße umfasst die Flurstücke 29/7, 29/9, 29/11, 30/11 und 182 der Flur 8, Gemarkung Rüdersdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 2,4 ha.
Die angrenzende Bebauung im Norden und Süden ist durchgehend als Wohngebiet ausgebildet, sodass eine maßvolle Nachverdichtung im direkten Anschluss an die vorhandene Bebauungsstruktur erfolgt.
B-Plan Nr. 52 „Hybridkraftwerk Herzfelde“
Zwischen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow soll eine Photovoltaikanlage sowie drei Windkraftanlagen errichtet werden. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
B-Plan Nr. 52 Hybridkraftwerk Herzfelde
9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich B-Plan Nr. 52 Hybridkraftwerk Herzfelde
B-Plan Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 5. Öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 mit Beschluss Nr. 48/05/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“ in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Hennickendorf, eingeleitet.
Das Planungsziel besteht darin, einen bauplanungsrechtlichen Rahmen für die Ertüchtigung und Entwicklung des bestehenden Gewerbestandortes zur Aufbereitung und Verwertung organischer Abfälle zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit erforderlich, um die notwendige Entwicklung des Standortes städtebaulich zu regeln. Vorhabenträgerin ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) AöR.
In ihrer 14. Öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 hat die Gemeindevertretung mit Beschluss Nr. 137/14/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“, bestehend aus Planzeichnung (Entwurf vom Oktober 2025), Begründung (Entwurf vom Oktober 2025) und Umweltbericht (Entwurf vom Oktober 2025) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 28.01.2026 bis 04.03.2026 statt. In dieser Zeit können die Planungsunterlagen auf dem digitalen Planungs- und Beteiligungsportal des Landes Brandenburg (DiPlanBeteiligung) eingesehen und kommentiert werden. Nutzen Sie dafür diesen Link: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bplan53biomassezentrum.
Zeitgleich können die Planungsunterlagen in Papierform während der regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung sowie in den Sprechstunden des Ortsvorstehers im ehemaligen Rathaus Hennickendorf eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich an die Postanschrift der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin oder per E-Mail an planung@ruedersdorf.de übersandt werden.
Am 17.02.2026 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Vorhaben statt. Die Präsentationen hierzu befinden sich unten in der Downloadübersicht.
Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Abteilung 1 – Planen und Bauen der Gemeindeverwaltung zur Verfügung (E-Mail: planung@ruedersdorf.de, Telefon: 033638 / 85 103).
B-Plan Nr. 56 „Agri-PV-Anlage Lichtenow“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat, in ihrer Sitzung am 18.12.2025, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Agri-Photovoltaikanlage Lichtenow“ beschlossen (Beschluss-Nr. 138/14/2025). Das Plangebiet befinde sich in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, im Norden des Ortsteils Lichtenow.
Das Planungsziel besteht darin, einen bauplanungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung und den Betrieb einer speziellen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit erforderlich, um die notwendige Entwicklung des Standortes städtebaulich zu regeln. Bei dem Modell der Agri-Photovoltaik bleibt die intensive Landwirschaft (Pflanzenanbau und/oder Tierhaltung) die Hauptnutzung auf den betreffenden Flächen.
In ihrer Sitzung am 07.07.2026 hat die Gemeindevertretung mit Beschluss Nr. 177/18/2025 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 56 „Agri-Photovoltaikanlage Lichtenow“ gebilligt. Die Planungsunterlagen bestehen aus einer Planzeichnung (Vorentwurf), einer Begründung (Vorentwurf) und einem Umweltbericht (Vorentwurf). Die Gemeindevertretung beschloss, hierzu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 24.08.2026 bis 27.09.2026 statt. Innerhalb dieses Zeitraums können die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Agri-Photovoltaikanlage Lichtenow“ digital im Internet abgerufen werden. Sie werden auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter der Webadresse https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bplan56agripvlichtenow veröffentlicht. Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu dieser Planung können direkt über das Planungsportal abgegeben werden.
In Papierform können die Planungsunterlagen während der aktuellen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Striegelski-Straße 5, eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Planungsunterlagen im Gemeindebüro Lichtenow in 15345 Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Lichtenow, Dorfstraße 96, einzusehen. Dies ist während der Sprechzeiten des Ortsvorstehers möglich.
Zusätzlich findet zum Bebauungsplan Nr. 56 „Agri-Photovoltaikanlage Lichtenow“ am 08.09.2026 um 18 Uhr im Gemeindebüro Lichtenow eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort wird über den Stand der Planungen, über die Planungsziele und über das weitere Verfahren informiert. Es besteht die Möglichkeit, der Gemeinde und dem Vorhabenträger Fragen zu stellen.
Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Abteilung 1 – Planen und Bauen der Gemeindeverwaltung zur Verfügung (E-Mail: planung@ruedersdorf.de, Telefon: 033638 / 85 103).
B-Plan Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“
Im Norden des OT Hennickendorf ist an der Grenze zur Gemarkung Rehfelde die Errichtung einer die Gemeindegrenzen überschreitenden Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant. Zu diesem Zweck sind für den Projektteil innerhalb der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin eine 11. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“ im Parallelverfahren erforderlich.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können vom 03.11.2025 bis 15.12.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
11. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich B-Plan Nr. 57 Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord
Übersicht der ab 2025 abgeschlossenen Bauleitverfahren
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle ab 2025 abgeschlossenen Bauleitplanungsverfahren. Weiterhin veröffentlichen wir alle abgeschlossenen Bauleitplanungen schnellstmöglich im Geoportal der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.
B-Plan Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße OT Hennickendorf“
Zur zentrumsnahen Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel (Vollsortiment) im Ortsteil Hennickendorf war dieses Bauleitverfahren erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der für den geplanten Einkaufsmarkt betreffende Bereich teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Fläche für forstwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Diese Darstellung widerspricht den im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzungen. Entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen musste in diesem Bereich ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel ausgewiesen und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin geändert werden. Dies ist mit dem Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Parallel dazu ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmitteleinzelhandel an der Berliner Straße“ aufgestellt worden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 12. öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 mit Beschluss Nr. 113/12/2025 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ im OT Hennickendorf beschlossen. In gleicher Sitzung ist mit Beschluss Nr. 115/12/2025 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ als Satzung beschlossen worden.
Im Vollzug des § 6 Abs. 1 BauGB wurde die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin dem Landkreis Märkisch-Oderland – Bauordnungsamt – als höherer Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit Bescheid vom 04.09.2025 (Az.: 63.30/02981-25) hat die höhere Verwaltungsbehörde die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.05.2025 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB genehmigt.
- 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Wohngebiet Lindenweg OT Hennickendorf
