Pressemitteilung 93/2020 des Landkreises Mäkrisch-Oderland
Nach dem Fund eines positiv auf ASP [Afrikanische Schweinepest, d. Redaktion] getesteten Wildschweines wurde zunächst ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 Kilometern festgelegt. Es wurde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erarbeitet, mit der konkrete Maßnahmen, sowohl für das gefährdete Gebiet, als auch für die Kernzone, festgelegt werden. Die Maßnahmen sind notwendig und dienen zur Feststellung der derzeitigen Verbreitung und der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von ASP.
Zu den Maßnahmen gehören:
- das Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken,
- die intensive Fallwildsuche,
- vorläufige Nutzungsuntersagung für land- und forstwirtschaftliche Flächen,
- die Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen,
- die Leinenpflicht für Hunde im gefährdeten Gebiet.
Im Kerngebiet wird darüber hinaus festgelegt, dass
- der Fahrzeugverkehr in und aus dem Kerngebiet nur den vom Landkreis Märkisch-Oderland benannten Personen gestattet ist. Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen,
- das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft verboten ist.
Die detaillierte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sowie alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland www.maerkisch-oderland.de abrufbar.
Die Karte mit den eingerichteten Zonen finden Sie zudem unter:
https://lkmol.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=59c2a324ec6f42f988a7929ebe2548a5