Bezüglich der Reaktionen in den letzten Tagen auf die Neupflanzungen in der Hans-Schröer-Straße ergeht folgende Erklärung:
Über die Baumpflanzungen in der Hans-Schröer-Straße in Rüdersdorf gibt es einen Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.2019.
Weiterhin obliegt nach dem brandenburgischen Straßengesetz § 9a die Straßenbaulast dem Straßenbaulastträger, in diesem Fall der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.
Das bedeutet, dass vom Träger der Baulast alle diesbezüglichen Aufgaben (Bau, Unterhaltung, Erhaltung der Verkehrssicherheit) als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten auszuführen sind.
Das heißt, alle damit verbundenen Pflichten, auch die Nachpflanzung von Straßenbäumen, müssen vom Straßenbaulastträger erfüllt werden. Da in Ausübung der Pflicht zur Herstellung und Wahrung der Verkehrssicherheit auch kranke und nicht mehr standsichere Straßenbäume gefällt werden müssen, ist im Gegenzug auch wieder Ersatz zu pflanzen. Diese Auflagen zur Ersatzpflanzung werden der Gemeinde durch die Untere Naturschutzbehörde und die anerkannten Naturschutzverbände erteilt. Hierzu ist die Gemeinde auch regelmäßig in der Nachweispflicht. Den Straßenanliegern steht kein Anspruch darauf zu, dass die Straße, und damit auch das, im Straßenflurstück liegende Straßenbegleitgrün, nicht geändert wird.
Die Pflege der Grünflächen vor den Grundstücken ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Sollte es hierzu Fragen oder Anregungen zur Änderung geben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindevertreter.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das Parken und Abstellen von KFZ oder anderen Gegenständen im Straßenbegleitgrün und auf öffentlichen Grünflächen nicht gestattet ist. Anderenfalls bedarf dies einer Sondergenehmigung.
Dorothee Schulz
Umweltschutz und Grünanlagen