Pressemitteilung 33/2023 des Landkreis Märkisch-Oderland
Wer an einem in die Landesdenkmalliste eingetragenen Denkmal Veränderungen vornehmen möchten, oder es sich um ein Objekt handelt, dessen Denkmalwert erkannt ist, aber die Eintragung in die Denkmalliste noch in Bearbeitung ist, benötigt im Vorfeld eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Hierzu zählen insbesondere Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen aber auch der geplante Abriss von Bestandsgebäuden sowie Neubauvorhaben und Erschließungsmaßnahmen in Bodendenkmalen, geschützten Denkmalbereichen und der Umgebung von Denkmalen.
Das Verfahren zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist ab sofort online auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland verfügbar.
Der Onlineservice kann direkt über die Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland
https://www.maerkisch-oderland.de/de/onlinedienste.html#main
abgerufen werden.
Hintergrund:
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bestimmte Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Bürgerinnen und Bürger wird dadurch ermöglicht, die verschiedensten Anträge über ein Onlineportal digital rund um die Uhr bequem von zu Hause