Eheschließungen mit Gästen wieder möglich

Pressemitteilung 2020/18 der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Im Standesamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin sind ab sofort wieder Eheschließungen mit Gästen möglich. Auf Basis einer neuen Weisung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales ist zu jeder Eheschließung grundsätzlich wieder die Teilnahme von Eltern, Kindern und Geschwistern der Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen zugelassen. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden.
Abhängig vom Ort der Trauung, können darüber hinaus weitere Gäste zugelassen werden. Auch eine Trauung an anderen Trauorten oder Außenstellen ist grundsätzlich wieder erlaubt, sofern die notwendigen Hygienestandards eingehalten werden kön-nen. Dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Standesbeamtin oder dem zuständigen Standesbeamten zu klären (Tel.: 033638/85-123 oder per Mail

standesamt(at)ruedersdorf.de

).