Eheschließungen nur noch ohne Trauzeug*innen möglich

Update, Stand: 24. März 2020, 10:00 Uhr
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Für viele Menschen ist der Tag der Eheschließung einer der schönsten Tage ihres Lebens, den man mit vielen Menschen teilen möchte und der für alle Beteiligten unvergesslich werden soll.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen, sind wir leider auch bei Hochzeiten zu Einschränkungen gezwungen. Auf Anweisung des Innenministeriums des Landes Brandenburg dürfen Eheschließungen nur noch im Trauzimmer des Rathauses durchgeführt werden. Gäste sind nicht zugelassen. Eine Ausnahme gilt nur für betreuungspflichtige Kinder der bzw. eines der Eheschließenden, sofern eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Trauzeug*innen sind ab sofort nicht mehr zugelassen. Sofern die Eheschließenden gleichwohl wünschen, dass Trauzeug*innen gemäß § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB anwesend sind, muss die Eheschließung verschoben werden.

Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.

Trotz der aktuellen Situation können bisher alle Beurkundungen im Standesamt Rüdersdorf bei Berlin durchgeführt werden. Wie in allen anderen Bereichen unseres Rathauses versuchen auch wir, auf den Bürgerkontakt zu verzichten und vieles auf dem Email- oder Postweg abzuarbeiten. Anfragen können gern über standesamt@ruedersdorf.de gestellt werden.