Formularfallen, Adressbuch-, Rechnungs- und Anzeigenschwindel – eine Information an alle Firmen und Gewerbetreibenden

Achtung Falle!


Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer

Immer wieder flattern Gewerbetreibenden, neu gegründeten Firmen – aber auch selbst Behörden, wie zum Beispiel der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin – formularmäßig anmutende Schreiben unter Bezugnahme auf eine Eintragung in das Handelsregister, Gewerberegister, Telefonbuch und Internet oder auch eine Messeteilnahme ins Haus etc..

Die gängigsten Maschen der Betrüger sind:
- Adressbuchschwindel / Formularfallen
- Rechnungsschwindel
- Anzeigenschwindel (Kölner Masche)

aber auch
- Aushangpflichtige Gesetze
- Abmahnungswesen
- Abzock-Portale
- Sonstiges, Telemedien

Es sind etwa 90 unterschiedliche Abzocker bereits bekanntgeworden. Der geschätzte potentielle Schaden liegt bei ca. 700 Mio. Euro.
Stets wechselnde Gesellschaften, Sitze und Geschäftsführer – EU-weit. Dies macht die Rechtsverfolgung schwierig.

Aktuell gibt es z.B. nachfolgende gefälschte Formulare:
- Zahlungsaufforderungen des zuständigen Registergerichtes (Amtsgericht Frankfurt/O.)
- Industrie & Handelsregister
- Registerportal
- Gewerbeauskunft-Zentrale
- GES Gewerberegistrat
- Brancheneintrag online
- Handelsveröffentlichungen
- Regionales Branchenbuch

Besonders häufig betroffen sind Firmen kurz nach der Eintragung in das Handelsregister (z.B. Eintragung einer GmbH), aber auch die Datenerhebungen von Einzelunternehmen. Dabei wird den Gewerbetreibenden suggeriert, dass eine Eintragung in ein offizielles Register erfolgt. Nur ist dieses gar nicht notwendig, sondern stellt lediglich ein kostenpflichtiges Angebot dar. Auch neu angemeldeten Einzelgewerbetreibenden wird hiermit eine Werbewirksamkeit suggeriert.

Die Absender verwenden amtlich und bekannt erscheinende Bezeichnungen wie "XYZ-Wirtschaftsinformationsdienst“, „Zentrale Datenbanken“ oder „Branchentelefonbuch“, derzeit sogar scheinbar amtliche Schreiben des Amtsgerichtes Frankfurt/Oder, häufig auch in Anlehnung an bestehende und seriöse Unternehmen.

Die allerneueste Masche:
Es werden scheinbar amtliche Schreiben des zuständigen Registergerichtes Amtsgericht Frankfurt/Oder oder des Industrie- und Handelsregisters als Zahlungsaufforderungen versandt, zugleich mit beiliegenden SEPA-Überweisung/Zahlschein.

Beispielsweise bei Formularen der Gewerbeauskunft-Zentrale scheinen Sie nur einen bereits bestehenden Dateneintrag in ein offizielles Register oder eine vermeintlich kostenfreie oder jedenfalls werbewirksame Datenbank zu bestätigen. Man solle nur eben schnell die Daten kontrollieren und gegebenenfalls ergänzen. Erst im Kleingedruckten erfolgt dann ein Hinweis, dass bei Rücksendung des Formulars mehrere hundert Euro (!!!) fällig werden. Dies wird häufig überlesen. Mit dem professionellen Aufbau des Schreibens soll auch genau das erreicht werden.

Ist die Unterschrift erst einmal unter diesen „Vertrag“ gesetzt, dann wird auch auf dessen Einhaltung“ gepocht. Leider kommt man dann auch nicht wieder so schnell heraus. Zudem ist die Schwindelmaschinerie so gut organisiert und die bedrohlich wirkenden Mahnschreiben bereits vielfach erprobt. (Beauftragung von Inkassounternehmen, Anschreiben von beauftragten Anwälten, etc…) Manch einer zahlt dann doch lieber, um seine Ruhe zu haben.

Einmal gezahltes Geld zurückzufordern, scheitert aber regelmäßig am Auslandssitz oder der am Ende fehlenden Liquidität der Adressbuch- und Formularschwindler.

Schon unterschrieben?
Wer Opfer eines „Formularbetrugs“ wurde und ein irreführendes Angebot mit seiner Unterschrift angenommen hat, kann die Anfechtung erklären. Neben der Anfechtungserklärung sollte vorsorglich die Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt werden. Eine solche Anfechtung mit vorsorglicher Kündigung sollte unbedingt schriftlich, zum Nachweis per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Fax oder per E-Mail verschickt werden.

Nicht bezahlen
Wenn Sie unterschrieben haben, kommt auch schon bald die erste „Rechnung“. Wenn Sie ungewollt ein irreführendes Angebot der oben beschriebenen Arten angenommen haben, sollten Sie sich informieren, die Anfechtung erklären und die Rechnungen der unseriösen Anbieter bis auf weiteres nicht begleichen.

Die Industrie- und Handelskammern helfen mit kostenfreien Musterformulierungen. Es besteht aber selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Interessenvertretung zu beauftragen. Trotz der erfolgten Anfechtung besteht das Restrisiko einer Zahlungsklage. Bevor es jedoch zu einer Zahlungsklage kommt, werden Mahnschreiben versandt bzw. Rechtsanwälte und Inkassobüros eingeschaltet. Kommen Schreiben vom Inkassobüro, sollte man auch diesen Schreiben widersprechen.

Kurze Frist
Bei einem Mahnbescheid des Gerichts muss man unbedingt aktiv werden und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Denn der Mahnbescheid wird vom Gericht ungeprüft erlassen. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie Ihre Industrie- und Handelskammer oder einen Rechtsanwalt.

Die beschriebenen dreisten Geschäftspraktiken erfüllen oft strafrechtlich gesehen den Tatbestand des Betruges i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch. Daher sollten geschädigte Unternehmer die zuständige Polizeibehörde kontaktieren und Strafanzeige stellen. Nur so können die unseriösen Anbieter effektiv bekämpft werden.

Schon gezahlt
Falls die „falsche Rechnung“ schon bezahlt wurde, kann versucht werden, über die eigene Bank die Überweisung zu stoppen. Es ist auch sinnvoll, die Empfängerbank zu informieren. Wenn die Zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, bleibt nur noch die Möglichkeit, den gezahlten Betrag im Wege des Klageverfahrens zurück zu bekommen.

Was unternimmt die IHK gegen unseriöse Unternehmen?
Die Industrie- und Handelskammern arbeiten mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW, www.dsw-schutzverband.de) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen. Vorgelegte Beschwerden werden an den DSW weitergeleitet, der gerichtliche Schritte einleitet und ggf. Strafanzeige erstattet.

Tipp:
Die Mitgliederunternehmen der IHK können Formularschreiben und fingierte Rechnungen zur Kammer senden. Diese prüft dann die Schreiben und informiert Sie über die weiteren Vorgehensweisen.

Ansprechpartner:

Industrie- und Handelskammer
Fachbereich Recht und Steuern
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt/Oder

Tel.: 0335 5621-1422
Fax.: 0335 5621-44-1422
E-Mail:

kluetzke(at)ihk-ostbrandenburg.de

Für weitere Informationen steht Ihnen die IHK Ostbrandenburg zur Verfügung:
http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/1297-Adressbuchschwindel

Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls ein Infoblatt der polizeilichen Kriminalprävention mit einem Muster für eine Anfechtungserklärung.