Hinweis zum Verhalten nach Auslandsreisen in den Herbstferien 2020 in Bezug auf COVID-19

Die aktuellen Zahlen der Corona Fälle steigen an. Immer mehr Länder werden zu Riskikogebieten erklärt.
Die Landesregierung hat die Regelunge für die Rückkehr aus Risikogebieten in einer Verordnung geregelt (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung). Zu Beginn der Herbstferien möchten wir höflich auf diese Regelung hinweisen:

  • Einreisende aus Risikogebieten im Ausland müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben (§1 Abs. 1  SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
  • Von einer Quarantäne kann abgesehen werden, wenn ein negativer Corona-Test gemäß §2 Abs. 2 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vorliegt.
  • Die aktuellen Risikogebiete sind tagesaktuell auf der Website des Robert-Koch-Instituts abrufbar.


Wir wünschen allen eine erholsame Ferienzeit, bleiben Sie gesund und erholen Sie sich gut.