Informationen zu Sportstätten, Bürgerhäusern, Eheschließungen u.a. während des Lockdowns

Wie in der Mitteilung über die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bereits aufgefüht, kommt es seit dem 2. November 2020 zu erheblichen Einschnitten in das öffentlichen Leben. Das betrifft auch die Einrichtungen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. Hiervon betroffen sind u.a. folgende Einrichtungen:

  • Das Rathaus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin bleibt ab dem 3. November 2020 für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
  • Alle Sporthallen und Sportplätze der Gemeinde werden für den Vereinssport geschlossen.
  • Alle Bolzplätze, Skateplätze u.ä. sind gesperrt.
  • Gemeindeeigene Objekte wie Bürgerhäuser u.ä. sind generell geschlossen. Die Nutzung dieser Gebäude für Veranstaltungen oder Aktivitäten, die im Rahmen der jeweilig gültigen Fassung der Eindämmungsverordnung zulässig sind, muss jeweils gesondert bei der Gemeindeverwaltung formlos beantragt werden.
  • Der Wohnmobilstellplatz am Museumspark ist geschlossen.
  • Eheschließungen sind bis auf Weiteres nur im Trauzimmer des Rathauses möglich. An der Trauung dürfen neben dem Brautpaar lediglich zwei Personen des gleichen Haushaltes teilnehmen. Die Hygienevorschriften des Rathauses gelten entsprechend.
  • Für die Trauerhallen bleibt die bisherige Zahl der maximal zulässigen Teilnehmer*innen bestehen.


Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Spielplätze dürfen nur von Kindern bis 14 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen genutzt werden.

Die Friedrich-Wilhelm-von-Reden-Bibliothek bleibt unter Einhaltung der vorgeschriebene Hygienemaßnahmen geöffnet.