Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat am 2. Mai 2020 seine bisher gültige Allgemeinverfügung (eine verbindliche Regelung) angepasst. Dadurch wird im Wesentlichen der rechtliche Grundstein für die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes gelegt.
Keine Änderungen gab es bei den Regelungen zur Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflegen.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Ab dem 4. Mai 2020 wird für Schülerinnen und Schüler

  1. der Unterricht in der Jahrgangsstufe 6 an Grundschulen,
  2. der   Unterricht   in   den   Jahrgangsstufen   6   und   9   an   Schulen   mit   dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“,
  3. der  Unterricht  in  der  Jahrgangsstufe  9  an  Oberschulen,  Gesamtschulen  und Gymnasien,
  4. der Unterricht in der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien,
  5. der  Unterricht  in  der  Jahrgangsstufe  12  an  Gesamtschulen  und  beruflichen Gymnasien,
  6. der   Unterricht   in   den   Jahrgangsstufen   9   und   10   im   Bildungsgang   zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife,
  7. der  Unterricht  im  zweiten  Semester  im  Bildungsgang  zum  nachträglichen  Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und
  8. der Unterricht in allen beruflichen Bildungsgängen an beruflichen Schulen, für die im weiteren Bildungsverlauf die zeitliche Anschlussfähigkeit zu gewährleisten ist

zugelassen.

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