Der Landkreis Märkisch-Oderland hat am 2. Mai 2020 seine bisher gültige Allgemeinverfügung (eine verbindliche Regelung) angepasst. Dadurch wird im Wesentlichen der rechtliche Grundstein für die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes gelegt.
Keine Änderungen gab es bei den Regelungen zur Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflegen.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Ab dem 4. Mai 2020 wird für Schülerinnen und Schüler
- der Unterricht in der Jahrgangsstufe 6 an Grundschulen,
- der Unterricht in den Jahrgangsstufen 6 und 9 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“,
- der Unterricht in der Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien,
- der Unterricht in der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien,
- der Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien,
- der Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife,
- der Unterricht im zweiten Semester im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und
- der Unterricht in allen beruflichen Bildungsgängen an beruflichen Schulen, für die im weiteren Bildungsverlauf die zeitliche Anschlussfähigkeit zu gewährleisten ist
zugelassen.