Landkreis veröffentlicht Informationen zur Notbetreuung

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat auf seiner Internetseite Informationen zu einer möglichen Notbetreuung in Kitas und Hort veröffentlicht. Laut aktuell gültiger Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg müssen Kitas und Schulen für 14-Tage schließen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 200 liegt. Die tagesaktuellen Werte werden vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg veröffentlicht.

Mögliche Anträge auf Notbetreuung müssen beim zuständigen Landkreis gestellt werden, nicht bei der Gemeinde oder in den Einrichtungen selbst.

Auszug aus der Veröffentlichung des Landkreises:

"Liebe Eltern,
derzeit besteht noch keine Notbetreuungsregelung in Märkisch-Oderland!
Sollte es in Anbetracht steigender Inzidenzen im Landkreis Märkisch-Oderland zur Schließung von Kitas, Schulen oder Horten kommen finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema Notbetreuung.

  1. Sämtliche bisher vom Landkreis erteilten Bescheide berechtigen auch weiterhin zur Inanspruchnahme der Notbetreuung.
    Dies gilt auch für Bescheide, die bereits im Vorjahr erteilt wurden, sofern sich in der Zwischenzeit nichts an Ihrer beruflichen Situation verändert hat.
    Die bisher erlassenen Bescheide gelten auch für Geschwisterkinder und können sowohl für Schule, Hort und Kita genutzt werden. In diesen Fällen brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.
  2. Erst wenn die Notbtreuung in Märkisch-Oderland angeordnet wird startet das Antragsverfahren für diejenigen die bislang noch keinen Bescheid haben. [...]"


Sollte eine Schließung der Einrichtungen notwendig werden, informieren wir gesondert.

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