Mit dem heutigen Montag wird die bisherige Eindämmungsverodnung durch eine Umgangsverordnung ersetzt (SARS-CoV-2-UmgV). Dies stellt einen Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus dar, da bis auf wenige Einschränkungen vieles wieder erlaubt ist.
Wichtig ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln ebenso weiter eingehalten werden müssen wie die Maskenpficht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel.
Nach der neuen Umgangsverordnung sind dem gegenüber fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. Lediglich Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin zu schließen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote. Auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden sind durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 weiterhin untersagt.
Erläuterungen zu allen Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung sowie in der Verordnung selbst.