Nutzung der Trauerhallen teilweise wieder möglich

Pressemitteilung 2020/20 der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Ab kommenden Montag, den 11. Mai 2020, können die Trauerhallen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, unter Beachtung der maximalen Personenanzahl, wieder für Trauerfeiern genutzt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Größen der Trauerhallen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ergibt sich für jede Trauerhalle eine maximale Personenanzahl, die diese benutzen können. Die Bestuhlung wurde durch die Friedhofsverwaltung entsprechend aufgestellt und reduziert.
Somit können bei einer Beisetzung ab der nächsten Woche wieder bis zu 50 Personen an der Bestattung teilnehmen (vgl. § 1 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung). Jedoch dürfen die Trauerhallen nur bis zur unten aufgeführten maximalen Personenzahl genutzt werden. Die anderen Teilnehmer*innen der Bestattung müssen sich vor der Kapelle im entsprechenden Abstand verteilen. Auf die Einhaltung der geltenden Hygienestandards ist zu achten.
Für die Nutzung der Trauerhallen ergibt sich auf Grund der vorgenannten Ausführungen folgende Höchstzahl an Nutzern:

Trauerhalle Friedhof Alt Rüdersdorf9 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Rudolf-Breitscheid-Straße19 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Schulzenhöhe16 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Herzfelde12 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Hennickendorf8 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Lichtenow4 Personen + 1 Redner
Trauerhalle Friedhof Tasdorf9 Personen  + 1 Redner